PARTNER AGB

Nachfolgend findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln die Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Angebote, die Bestellung von Produkten sowie die Rechte und Pflichten unserer Kunden und Kundinnen sowie unseres Unternehmens.

Mit Abschluss einer Bestellung, Unterzeichnung eines Vertrages oder Nutzung unserer Services erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ChefTreff Partner und Aussteller

Be Brave gUG (haftungsbeschränkt)
c/o Factory Hammerbrooklyn
Stadtdeich 2-4, 20097 Hamburg
Geschäftsführer: Jan Henri Kalinowski


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Be Brave gUG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend “Veranstalter”) und ihren Partnern und Ausstellern (nachfolgend “Partner”) im Rahmen der ChefTreff Events.

1.2 Der Veranstalter ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die sich der Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Förderung der Volks- und Berufsbildung widmet.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Die Anmeldung erfolgt mittels des vom Veranstalter bereitgestellten Anmeldeformulars unter Anerkennung dieser AGB. Die Anmeldung ist verbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Angebots durch beide Vertragsparteien zustande. Zusätzlich zum Anmeldeformular erstellt der Veranstalter ein individuelles Angebot, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.

2.3 Bis zur beidseitigen Unterzeichnung des Angebots ist der Veranstalter nicht an die Anmeldung gebunden und kann diese ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.4 Anmeldungen unter Bedingungen oder Vorbehalten werden nur akzeptiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich im Angebot vereinbart wurde.

2.5 Besondere Platz- oder Positionswünsche werden soweit möglich berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Die Vergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldung und Vertragsunterzeichnung.

2.6 Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Partnerschaftspakete und Leistungen

3.1 Ausstellungsstände Der Veranstalter bietet folgende Standkategorien an:

All Inclusive Stände:

  • Startup (1,5 qm), Intro (4 qm), General (9 qm), Premium (18 qm)
  • Inklusive: Aufbau, Rückwand, Standard-Mobiliar, Stromversorgung, Reinigung vor dem Event, Beleuchtung

Signature Stand: ab 25 qm (eigenständiger Aufbau)
Premium Lounge: 18 qm (All Inclusive-Ausstattung)
Main Stage Loge: 25 qm (All Inclusive-Ausstattung)

Bei eigengebauten Ständen (Signature Stand) sind Strom, Reinigung und Beleuchtung inklusive.

3.2 Speaking-Slots Speaking-Möglichkeiten auf folgenden Bühnen:

  • Main Stage
  • Topic Stage

Alle Speaking-Slots sind 30 Minuten lang inklusive Moderation und Q&A durch einen vom Veranstalter gestellten Moderator. Panel-Diskussionen können nach Absprache auf 45 Minuten verlängert werden.

3.3 Masterclasses Partner können 60-minütige Masterclasses buchen mit:

  • Bewerbungsfunnel (vom Veranstalter gestellt)
  • Q&A-Session inklusive
  • Standardbestuhlung
  • Technisches Setup: Screen, Laptop, Anschluss für externen Computer, Klicker, Mikrofon bei Bedarf
  • Durchführung an einem der beiden Eventtage

3.4 Company Tours Partner buchen 75-90 Minuten Slots in thematischen Touren:

  • Slot-Zeit und Koordination durch den Veranstalter
  • Abhängig von geplanter Route und Zeitplan
  • Individuelle Gestaltung der Zeit vor Ort durch den Partner

3.5 Branding und Aktivierungen

  • Bei über den Veranstalter gebuchten Branding-Maßnahmen trägt dieser die Verantwortung für Bereitstellung und Produktion
  • Bei nicht über den Veranstalter gebuchten Aktivierungen behält sich dieser das Recht vor, Mehraufwand (Reinigung, Entsorgung) zusätzlich in Rechnung zu stellen

3.6 Bühnen-Branding

  • Veranstalter ist verantwortlich für Bühnenproduktion und Installation von Branding-Elementen nach Absprache
  • Zur Bühnenproduktion gehören: Bühne, Screen, Ton & Technik, Bestuhlung, Moderation nach Absprache
  • Veranstalter behält sich Anpassungen vor, sofern diese die Bühnenqualität nicht signifikant beeinflussen

3.7 AI Hackathon Zwei Partnerkategorien:

  • Challenge Partner: Eigener Stand/Begegnungsort, 15 Minuten Pitch-Zeit für Challenge
  • Impuls Partner: 15 Minuten Pitch-Zeit für eigenen Inhalt
  • Hackathon-Location außerhalb des CCH
  • Veranstalter behält sich Flächengestaltung und Teilnehmerzuordnung vor

3.8 Zusätzliche Leistungen Je nach Paket können weitere Leistungen enthalten sein:

  • Zugang zu Teilnehmerdaten und Lead-Scanning
  • Teilnahme an exklusiven Partner-Events (Partner-Breakfast)
  • Logo-Platzierung auf Website und Marketingmaterialien
  • VIP-Bereich-Zugang

3.9 Die konkreten Leistungen, Preise und Spezifikationen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Vertragsbestätigung.

3.10 Alle Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Änderungen des Programms, der Referenten, der Veranstaltungszeiten und -orte bleiben vorbehalten.

§ 4 Kosten und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem bestätigten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die gesamte Rechnungssumme wird vorab fällig gestellt:

  • Bei Vertragsschluss drei Monate oder länger vor der Veranstaltung: Zahlungsziel 30 Tage
  • Bei Vertragsschluss weniger als drei Monate vor der Veranstaltung: Zahlungsziel 14 Tage

4.3 Über den Messeshop können zusätzliche Leistungen separat bestellt werden. Diese Rechnungen werden 7 Tage nach dem Event fällig.

4.4 Für Bestellungen zusätzlicher Leistungen nach dem festgesetzten Bestellschluss werden Verspätungszuschläge von 25% berechnet.

4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Nach Ablauf einer angemessenen Frist ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 5 Rücktritt und Stornierung

5.1 Der Partner hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und ist erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.

5.2 Bei Rücktritt fallen folgende Stornierungsgebühren an:

  • bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung
  • bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 75% der vereinbarten Vergütung
  • danach: 100% der vereinbarten Vergütung

5.3 Dem Partner steht das Recht zu, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.4 Der Veranstalter ist zum außerordentlichen Rücktritt berechtigt, wenn:

  • der Partner mit Zahlungen in Verzug gerät
  • über das Vermögen des Partners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
  • der Partner gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt
  • die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht vorliegen

§ 6 Standaufbau und technische Ausstattung

6.1 Der Standaufbau erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dienstleister.

6.2 Premium-Partner können eigene Messebauer beauftragen. Dies bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters und des Congress Centrum Hamburg (CCH).

6.3 Eigenproduktionen sind nur nach Absprache und ausdrücklicher Freigabe durch den Veranstalter und das CCH möglich. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Partner auf eigene Kosten einzuholen.

6.4 Technische Anschlüsse (Strom, Internet, etc.) sind gesondert zu bestellen und werden nach Aufwand berechnet.

6.5 Änderungen an der zugewiesenen Fläche oder Ausstattung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

§ 7 Unterpartner und Gemeinschaftsstände

7.1 Die Überlassung des zugewiesenen Bereichs oder von Teilen davon an Dritte (Unterpartner) bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

7.2 Für jeden genehmigten Unterpartner fallen zusätzliche Kosten an. Der Hauptpartner haftet für alle durch Unterpartner entstandenen Kosten und Schäden.

7.3 Bei nicht genehmigten Unterpartnern ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Bereich auf Kosten des Partners räumen zu lassen.

§ 8 Teilnehmerdaten und Lead-Scanning

8.1 Soweit im Partnerpaket enthalten, erhält der Partner Zugang zu Teilnehmerdaten für Networking- und Marketingzwecke.

8.2 Die Nutzung der Teilnehmerdaten unterliegt den Bestimmungen der DSGVO. Der Partner verpflichtet sich, die Daten ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.

8.3 Lead-Scanning-Funktionen werden über die Event-App bereitgestellt. Die technischen Details werden gesondert mitgeteilt.

8.4 Der Partner darf die erhaltenen Daten nicht an Dritte weitergeben oder für andere als die vereinbarten Zwecke verwenden.

§ 9 Werbung und Marketing

9.1 Der Partner ist berechtigt, mit seiner Teilnahme am ChefTreff Event zu werben. Die Verwendung der ChefTreff-Logos bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, den Partner und dessen Logo auf der Website, in Marketingmaterialien und in der Berichterstattung zu verwenden.

9.3 Alle Werbemaßnahmen des Partners im Zusammenhang mit der Veranstaltung müssen den guten Sitten entsprechen und dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

9.4 Der Partner stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten durch die Werbung des Partners entstehen.

§ 10 Veranstaltungsort und Hausrecht

10.1 Die Veranstaltung findet im Congress Centrum Hamburg (CCH) statt. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die Hausordnung und die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen des CCH.

10.2 Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder diese AGB kann der Partner von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

10.3 Der Partner verpflichtet sich, seinen Bereich während der Öffnungszeiten der Veranstaltung mit ausreichend qualifiziertem Personal zu besetzen.

§ 11 Versicherung und Haftung des Partners

11.1 Der Partner ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden abzuschließen. Der Nachweis ist auf Verlangen zu erbringen.

11.2 Die Versicherung der eigenen Gegenstände und Ausstellungsobjekte gegen alle Risiken (Transport, Diebstahl, Beschädigung) ist Sache des Partners.

11.3 Der Partner haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder beauftragten Dritten verursacht werden.

11.4 Der Partner stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme entstehen.

§ 12 Haftung des Veranstalters

12.1 Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

12.2 Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung von Garantien.

12.4 Für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haftet der Veranstalter nicht, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.5 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der vom Partner gezahlten Vergütung begrenzt.

§ 13 Höhere Gewalt und Veranstaltungsausfall

13.1 Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorakte, behördliche Anordnungen, Streik) ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder in reduziertem Umfang durchzuführen.

13.2 Bei vollständiger Absage werden bereits gezahlte Beträge erstattet. Bei Verschiebung oder reduzierter Durchführung erfolgt eine anteilige Verrechnung.

13.3 Weitergehende Ansprüche des Partners, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

§ 14 Foto- und Videoaufnahmen

14.1 Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zu machen und diese für Werbung, Dokumentation und Berichterstattung zu verwenden.

14.2 Mit Vertragsschluss erklärt sich der Partner mit der Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen einverstanden.

§ 15 Datenschutz

15.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Partners zur Vertragserfüllung und Kommunikation im Rahmen der Veranstaltung.

15.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung unter https://chef-treff.de/datenschutz entnommen werden.

§ 16 Pfandrecht

16.1 Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen hat der Veranstalter an den eingebrachten Gegenständen des Partners ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht.

16.2 Bei Zahlungsverzug können die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Partners eingelagert und nach schriftlicher Ankündigung verwertet werden.

§ 17 Auf- und Abbau

17.1 Der Aufbau erfolgt in den vom Veranstalter vorgegebenen Zeiten. Ein vorzeitiger Aufbau bedarf der Genehmigung.

17.2 Der Abbau hat in den vorgegebenen Abbauzeiten zu erfolgen. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.

17.3 Bei Verstößen gegen die Auf- und Abbauzeiten kann eine Vertragsstrafe von 10-20% der Vertragssumme erhoben werden.

17.4 Nicht abgeholte Gegenstände werden auf Kosten des Partners eingelagert.

§ 18 Gewährleistung

18.1 Reklamationen bezüglich der bereitgestellten Leistungen sind unverzüglich, spätestens am ersten Veranstaltungstag schriftlich mitzuteilen.

18.2 Der Veranstalter wird berechtigte Mängel nach Möglichkeit abstellen.

§ 19 Schlussbestimmungen

19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

19.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.3 Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

19.4 Alle Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Ende der Veranstaltung.


Stand: September 2025